Forderungsprüfung

Wagner Messebau GmbH

Freiberg

Das Amtsgericht Ludwigsburg hat zur Wagner Messebau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.04.2026, Aktenzeichen 2 IN 560/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Ludwigsburg
Aktenzeichen
2 IN 560/25
Registerbezug
Stuttgart, HRB 301881
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
02.04.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1999
Stammkapital
430.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Erstellung von Messebauten.

Veröffentlichungstext

2 IN 560/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Wagner Messebau GmbH, Riedstraße 39, 71691 Freiberg, vertreten durch den Geschäftsführer Julian Scheck
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 301881
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 04.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 01.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Forderungsprüfung
  3. Masseunzulänglichkeit
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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