Forderungsprüfung
Wackersdorfer Gerüstbau GmbH
Wackersdorf
Das Amtsgericht Amberg hat zur Wackersdorfer Gerüstbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2026, Aktenzeichen IN 300/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Amberg
- Aktenzeichen
- IN 300/23
- Registerbezug
- Amberg, HRB 867
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 12.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1985
- Stammkapital
- 102.258,38 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gerüstbau
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 300/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wackersdorfer Gerüstbau GmbH, Boschstr. 8-10, 92442 Wackersdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Himmes Heidi
Registergericht: Amtsgericht Amberg Registergericht Register-Nr.: HRB 867
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 05.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 44 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 08.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wackersdorfer Gerüstbau GmbH, Boschstr. 8-10, 92442 Wackersdorf, vertreten durch die Geschäftsführerin Himmes Heidi
Registergericht: Amtsgericht Amberg Registergericht Register-Nr.: HRB 867
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 05.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 44 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 08.10.2026