Insolvenzbekanntmachung
WA-MES GmbH
Schwabach
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur WA-MES GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.09.2025, Aktenzeichen IN 660/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 660/25
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 30667
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 29.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 660/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WA-MES GmbH, Industriestraße 6, 91126 Schwabach, vertreten durch den Geschäftsführer Waldmüller Leonhard Maximilian Lorenz
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 30667
- Schuldnerin -
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Mittwoch, 08.10.2025, 10:00 Uhr, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Nürnberg, um Zustimmung zu folgendem weiteren Punkt:
Die Gläubigerversammlung stimmt dem Unternehmenskaufvertrag vom 29.07.2025 bzw. 01.08.2025 mit der VeluTech GmbH zu.
Hilfsweise, falls die Gläubigerversammlung dem Unternehmenskaufvertrag mit der VeluTech GmbH nicht zustimmt, bittet der Insolvenzverwalter um Zustimmung zu folgenden Punkten:
- Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das Warenlager im Ganzen und unbewegliche Gegenstände aus freier Hand zu veräußern, § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO
- Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das Unternehmen oder einen Betrieb zu veräußern, § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 29.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WA-MES GmbH, Industriestraße 6, 91126 Schwabach, vertreten durch den Geschäftsführer Waldmüller Leonhard Maximilian Lorenz
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 30667
- Schuldnerin -
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Mittwoch, 08.10.2025, 10:00 Uhr, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Nürnberg, um Zustimmung zu folgendem weiteren Punkt:
Die Gläubigerversammlung stimmt dem Unternehmenskaufvertrag vom 29.07.2025 bzw. 01.08.2025 mit der VeluTech GmbH zu.
Hilfsweise, falls die Gläubigerversammlung dem Unternehmenskaufvertrag mit der VeluTech GmbH nicht zustimmt, bittet der Insolvenzverwalter um Zustimmung zu folgenden Punkten:
- Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das Warenlager im Ganzen und unbewegliche Gegenstände aus freier Hand zu veräußern, § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO
- Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das Unternehmen oder einen Betrieb zu veräußern, § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 29.09.2025