Sicherungsmaßnahme
W & W Dienstleistungen GmbH
München
Das Amtsgericht Köln hat zur W & W Dienstleistungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.04.2026, Aktenzeichen 70d IN 125/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70d IN 125/26
- Registerbezug
- München, HRB 139835
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 21.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Ruth Rigol
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 125/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 139835 eingetragenen W & W Dienstleistungen GmbH, Ranertstr. 5, 81249 München, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn David Wagner, Ranertstr. 5, 81249 München
Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Sicherheitsdienste, Sicherheitstechnik und sonstiger Serviceleistungen,
ist am 20.04.2026, um 11:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70d IN 125/26
Amtsgericht Köln, 20.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 139835 eingetragenen W & W Dienstleistungen GmbH, Ranertstr. 5, 81249 München, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn David Wagner, Ranertstr. 5, 81249 München
Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Sicherheitsdienste, Sicherheitstechnik und sonstiger Serviceleistungen,
ist am 20.04.2026, um 11:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70d IN 125/26
Amtsgericht Köln, 20.04.2026