Insolvenzbekanntmachung
W.IND Beta 6 GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur W.IND Beta 6 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.08.2026, Aktenzeichen 3611 IN 11225/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3611 IN 11225/25
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 30816
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 13.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Erwerb, das Halten und Verwalten, die Entwicklung sowie der Handel von Grundstücken.
Veröffentlichungstext
3611 IN 11225/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WIN.D Beta 6 GmbH,
Zimmerstraße 26, 10969 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Nikolaus Ziegert
Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 30816
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur freihändigen Verwertung von Grundeigentum nebst einer Verwaltungs- und Verwertungsvereinbarung sowie die Zustimmung zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Weitere Einzelheiten können von den Beteiligten der Verfahrensakte entnommen werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 02.09.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrunde liegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WIN.D Beta 6 GmbH,
Zimmerstraße 26, 10969 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Nikolaus Ziegert
Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 30816
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur freihändigen Verwertung von Grundeigentum nebst einer Verwaltungs- und Verwertungsvereinbarung sowie die Zustimmung zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Weitere Einzelheiten können von den Beteiligten der Verfahrensakte entnommen werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 02.09.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrunde liegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.08.2026