Forderungsprüfung
VP Swingerclub UG (haftungsbeschränkt)
Dorsten
Das Amtsgericht Essen hat zur VP Swingerclub UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.03.2021, Aktenzeichen 167 IN 78/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 167 IN 78/18
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB HRB 11936
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.03.2021
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Robert Fliegner
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 78/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der VP Swingerclub UG (haftungsbeschränkt), Burenkamp 5, 46286 Dorsten,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRB 11936,
handelnd unter "Villa Palazzo", gesetzlich vertreten durch die
Geschäftsführerin Frau Justine Christine Hermansa, Am Hagen 13, 46286 Dorsten
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Robert Fliegner, Westring 303, 44629 Herne
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der
20.04.2021.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Essen, Zimmer Nr. 166 niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung
kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts
abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung
der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung eines Rechtsmittels ist auch durch Übertragung eines
elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich.
Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet
und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem
sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung
über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und
über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht
werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
167 IN 78/18
Amtsgericht Essen, 22.03.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der VP Swingerclub UG (haftungsbeschränkt), Burenkamp 5, 46286 Dorsten,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen unter HRB 11936,
handelnd unter "Villa Palazzo", gesetzlich vertreten durch die
Geschäftsführerin Frau Justine Christine Hermansa, Am Hagen 13, 46286 Dorsten
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Robert Fliegner, Westring 303, 44629 Herne
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der
20.04.2021.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Essen, Zimmer Nr. 166 niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung
kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts
abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung
der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung eines Rechtsmittels ist auch durch Übertragung eines
elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich.
Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet
und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem
sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung
über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und
über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht
werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
167 IN 78/18
Amtsgericht Essen, 22.03.2021