Sicherungsmaßnahme

Voß Verpacken + Versand Logistik UG (haftungsbeschränkt)

Borgholzhausen

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Voß Verpacken + Versand Logistik UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.05.2018, Aktenzeichen 43 IN 435/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 435/18
Registerbezug
Gütersloh, HRB HRB 10492
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
29.05.2018
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Frank Stanitzke
Stammkapital
1 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Bearbeitung, Konfektionierung und Kommissionierung sowie die Lagerung und der Transport von Mailings, Werbematerialien und Industrieprodukten aller Art
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 435/18

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 10492 eingetragenen Voß
Verpacken + Versand Logistik UG (haftungsbeschränkt), Steinbrink 15-17, 33829
Borgholzhausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadine
Voß, Hoffstr. 22, 33829 Borgholzhausen Geschäftszweig: Bearbeitung,
Kofektionierung und Kommissionierung sowie die Lagerung und der Transport von
Mailings, Werbematerialien und Industrieprodukten aller Art

ist am 29.05.2018, um 10:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank Stanitzke,
Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 435/18
Amtsgericht Bielefeld, 29.05.2018

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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