Insolvenzbekanntmachung
Vonhatho GmbH
Geesthacht
Das Amtsgericht Schwarzenbek hat zur Vonhatho GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.07.2026, Aktenzeichen 1 IN 10/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Schwarzenbek
- Aktenzeichen
- 1 IN 10/24
- Registerbezug
- Lübeck, HRB 15073 HL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 14.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1 IN 10/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Vonhatho GmbH, Mercatorstraße 62a, 21502 Geesthacht, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Vonau
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 15073 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Peters & Pallaske, Bremer Straße 42b, 21244 Buchholz in der Nordheide, Gz.: 297/24
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
einen Vergleich mit der Vonau Grundstücksgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Frau Beate Vonau, dem Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin, Herrn Stefan Georg Vonau und der Vonau UG (haftungsbeschränkt), über eine Zahlung zur Abgeltung von Anfechtungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen in Höhe von 200.000,00 €, zahlbar bis zum 30. September 2026
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.08.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Schwarzenbek, Möllner Straße 20, 21493 Schwarzenbek erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 10.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Vonhatho GmbH, Mercatorstraße 62a, 21502 Geesthacht, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Vonau
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 15073 HL
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Peters & Pallaske, Bremer Straße 42b, 21244 Buchholz in der Nordheide, Gz.: 297/24
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
einen Vergleich mit der Vonau Grundstücksgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Frau Beate Vonau, dem Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin, Herrn Stefan Georg Vonau und der Vonau UG (haftungsbeschränkt), über eine Zahlung zur Abgeltung von Anfechtungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen in Höhe von 200.000,00 €, zahlbar bis zum 30. September 2026
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.08.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Schwarzenbek, Möllner Straße 20, 21493 Schwarzenbek erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 10.07.2026