Forderungsprüfung

VONBÜLOW & CIE Immobilien GmbH & Co. KG

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur VONBÜLOW & CIE Immobilien GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.08.2025, Aktenzeichen 67h IN 57/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 57/24
Registerbezug
Hamburg, HRA 101345
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
21.08.2025
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Branchenindikator
Immobilien (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 57/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der VONBÜLOW & CIE Immobilien GmbH & Co. KG, Elbchaussee 353, 22609 Hamburg

wird

zur weiteren Berichterstattung des Insolvenzverwalters und zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung der Gläubigerversammlung

zu dem mit Frau Stephanie Freifrau von Bülow zur Vermeidung eines Rechtsstreits und zur Erledigung der vom Insolvenzverwalter behaupteten Anfechtungsansprüche geschlossenen außergerichtlichen Vergleich, der durch Zahlung eines von Frau von Bülow an die Masse in Raten zu zahlenden Vergleichsbetrages sämtliche gegenseitigen Forderungen erledigt,
sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen

Termin bestimmt auf

Mittwoch, 15.10.2025, 10:20 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Der vollständige Vergleichstext kann von verfahrensbeteiligten Personen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg bis zum Terminstag eingesehen werden.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67h IN 57/24
Amtsgericht Hamburg, 21.08.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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