Sicherungsmaßnahme

von Rautenkranz'sche Beteiligungs- Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Celle

Das Amtsgericht Celle hat zur von Rautenkranz'sche Beteiligungs- Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.09.2020, Aktenzeichen 34 IN 48/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Celle
Aktenzeichen
34 IN 48/20
Registerbezug
Lüneburg, HRB 100043
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
04.09.2020
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

34 IN 48/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der von
Rautenkranz'sche Beteiligungs- Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Itagstraße 5-17, 29221 Celle (AG Lüneburg, HRB 10043), vertr. d.: Dr. Jaber A.
Al-Marri, Itagstraße 5-17, 29221 Celle, (Geschäftsführer), ist am 04.09.2020 um
10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Jens Hamdorf, Hallerstr. 76, 20146 Hamburg, Tel.: 040-4146380, Fax: 040-445635,
E-Mail: info@treugarant.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle
-Insolvenzabteilung- , Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Celle, 04.09.2020

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Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme