Sicherungsmaßnahme
von der Stein GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur von der Stein GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.07.2026, Aktenzeichen 70k IN 76/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70k IN 76/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 27741
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Sarah Wolf
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 76/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB27741 eingetragenen von der Stein GmbH, Am Ziegelfeld 23, 51429 Bergisch Gladbach, frühere Anschrift: Schaafenstr. 25, 50676 Köln,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe von der Stein, Am Ziegelfeld 23, 51429 Bergisch Gladbach
ist am 10.07.2026, um 15:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sarah Wolf, Im Klapperhof 7-23, 50670 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70k IN 76/26
Amtsgericht Köln, 10.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB27741 eingetragenen von der Stein GmbH, Am Ziegelfeld 23, 51429 Bergisch Gladbach, frühere Anschrift: Schaafenstr. 25, 50676 Köln,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe von der Stein, Am Ziegelfeld 23, 51429 Bergisch Gladbach
ist am 10.07.2026, um 15:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sarah Wolf, Im Klapperhof 7-23, 50670 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70k IN 76/26
Amtsgericht Köln, 10.07.2026