Sicherungsmaßnahme

Voltego GmbH

Krefeld

Das Amtsgericht Krefeld hat zur Voltego GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.02.2026, Aktenzeichen 500 IN 311/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
500 IN 311/25
Registerbezug
Krefeld, HRB 17514
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
17.02.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Wolf-R. von der Fecht
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Das Energiemanagement, die Energiemanagementsysteme, das Energiedatenmanagement also auch die Vermittlung von Verträgen der Versorgung von Privat- und Gewerbebetreibenden mit Primär-, Sekundär-, End- und Nutzenergien aller Art, einschließlich deren Vertrieb sowie Erbringung von Energiedienstleistungen aller Art.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 311/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 17514 eingetragenen Voltego GmbH, Weyerhofstraße 68, 47803 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gregor Hinz, Pfarrer-Wohl-Straße 2 , 40670 Meerbusch

Geschäftszweig: Das Energiemanagement, die Energiemanagementsysteme, das Energiedatenmanagement also auch die Vermittlung von Verträgen der Versorgung von Privat- und Gewerbebetreibenden

ist am 17.02.2026, um 14:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht, Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

500 IN 311/25
Amtsgericht Krefeld, 17.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
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