Sicherungsmaßnahme
Volta Nutzfahrzeuge GmbH
Duisburg
Das Amtsgericht Duisburg hat zur Volta Nutzfahrzeuge GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.05.2025, Aktenzeichen 620 IN 919/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 919/25
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 37655
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.05.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Sebastian Henneke
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 919/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
Der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37655 eingetragenen Volta Nutzfahrzeuge GmbH, Hafenstraße 69, 47119 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Müller Matthias, Schützenstrasse 13, 59558 Lippstadt
ist am 30.04.2025, um 18:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Philosophenweg 51, 47051 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
620 IN 919/25
Amtsgericht Duisburg, 30.04.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
Der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37655 eingetragenen Volta Nutzfahrzeuge GmbH, Hafenstraße 69, 47119 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Müller Matthias, Schützenstrasse 13, 59558 Lippstadt
ist am 30.04.2025, um 18:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Philosophenweg 51, 47051 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
620 IN 919/25
Amtsgericht Duisburg, 30.04.2025