Forderungsprüfung

Volkens Stahl- und Metallbau GmbH

Pohnsdorf

Das Amtsgericht Neumünster hat zur Volkens Stahl- und Metallbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.06.2026, Aktenzeichen 94 IN 59/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Neumünster
Aktenzeichen
94 IN 59/19
Registerbezug
Kiel, HRB 2195 PL
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
17.06.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2000
Stammkapital
30.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Fertigung, Bearbeitung und Montage von Stahl- und Aluminiumsteilen.
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Termine und Fristen

Termine als Kalenderdatei herunterladen

  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

94 IN 59/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Volkens Stahl- und Metallbau GmbH, Seestraße 2, 24211 Pohnsdorf,
zuletzt vertreten durch den Geschäftsführer Sven Gahler, verstorben am 26.05.2022
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 2195 PL
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 08.09.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.

Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 27.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Masseunzulänglichkeit
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme
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