Sicherungsmaßnahme
Voit Event UG (haftungsbeschränkt)
Dortmund
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Voit Event UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.03.2026, Aktenzeichen 260 IN 38/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 260 IN 38/26
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 37175
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 31.03.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Christian Klein
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 38/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 37175 eingetragenen Voit Event UG (haftungsbeschränkt), Hohe Str. 16, 44139 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tamer Arslantas,
ist am 30.03.2026, um 13:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein, Westfalendamm 77, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
260 IN 38/26
Amtsgericht Dortmund, 30.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 37175 eingetragenen Voit Event UG (haftungsbeschränkt), Hohe Str. 16, 44139 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tamer Arslantas,
ist am 30.03.2026, um 13:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein, Westfalendamm 77, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
260 IN 38/26
Amtsgericht Dortmund, 30.03.2026