Forderungsprüfung
VL Company UG (haftungsbeschränkt)
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur VL Company UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.08.2026, Aktenzeichen 403 IN 433/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 433/25
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 34525
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 04.08.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 4.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Bewachung von Objekten, Gegenständen und Personen
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 433/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VL Company UG (haftungsbeschränkt), Riesaer Straße 162, 04319 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 34525
vertreten durch den Geschäftsführer Vitali Lich
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 03.09.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 403 IN 433/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VL Company UG (haftungsbeschränkt), Riesaer Straße 162, 04319 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 34525
vertreten durch den Geschäftsführer Vitali Lich
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 03.09.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.