Verteilungsverzeichnis
Vivuna GmbH
Leichlingen
Das Amtsgericht Köln hat zur Vivuna GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.06.2026, Aktenzeichen 70k IN 103/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70k IN 103/22
- Registerbezug
- Köln, HRB 107632
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 11.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 103/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 107632 eingetragenen Vivuna GmbH, Ziegwebersberg 27, 42799 Leichlingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mike Sorce, Lettenstraße 2, 9008 St. Gallen, Schweiz
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 35.692,40 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 1.890,00 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1228 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
70k IN 103/22
Amtsgericht Köln, 11.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 107632 eingetragenen Vivuna GmbH, Ziegwebersberg 27, 42799 Leichlingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mike Sorce, Lettenstraße 2, 9008 St. Gallen, Schweiz
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 35.692,40 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 1.890,00 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1228 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
70k IN 103/22
Amtsgericht Köln, 11.06.2026