Forderungsprüfung
Vitalquartier Hannover-Seelhorst Projekt 1 GmbH & Co.KG
Isernhagen
Das Amtsgericht Stade hat zur Vitalquartier Hannover-Seelhorst Projekt 1 GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.02.2026, Aktenzeichen 73 IN 40/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 40/24
- Registerbezug
- Hannover, HRA 203964
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 20.02.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
73 IN 40/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vitalquartier Hannover-Seelhorst Projekt 1 GmbH & Co.KG, Jathostraße 10, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRA 203964), vertr. d.: 1. Vitalquartier Hannover-Seelhorst Verwaltungsgesellschaft mbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christoph Winkler von Mohrenfels, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Stade, 19.02.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Stade, 19.02.2026