Forderungsprüfung
Vitalpark Bad Gandersheim UG (haftungsbeschränkt)
Bad Gandersheim
Das Amtsgericht Goslar hat zur Vitalpark Bad Gandersheim UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.05.2025, Aktenzeichen 32 IN 44/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Goslar
- Aktenzeichen
- 32 IN 44/23
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 202198
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 08.05.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2010
- Stammkapital
- 2.800 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Vermietung und Verpachtung von Immobilien und beweglichen Wirtschaftsgütern, die Vermögensverwaltung, der Kauf und Verkauf von Anteilen an anderen Gesellschaften und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
32 IN 44/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vitalpark Bad Gandersheim UG (haftungsbeschränkt), Hildesheimer Straße 7a, 37581 Bad Gandersheim (AG Braunschweig, HRB 202198), vertr. d.: Nuri Celik, Hildesheimer Straße 7A, 37581 Bad Gandersheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 06.05.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 06.05.2025