Forderungsprüfung
Vital Marketing GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur Vital Marketing GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.09.2026, Aktenzeichen 1500 IN 4664/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 4664/25
- Registerbezug
- München, HRB 225837
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 14.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
1500 IN 4664/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Vital Marketing GmbH, Willy-Brandt-Platz 5, 81829 München, vertreten durch den Geschäftsführer Kocaaga Emrah, geb. Kocaaga
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 225837
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 61 -70 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 11.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Vital Marketing GmbH, Willy-Brandt-Platz 5, 81829 München, vertreten durch den Geschäftsführer Kocaaga Emrah, geb. Kocaaga
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 225837
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 61 -70 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 11.09.2026