Sicherungsmaßnahme
VISION Kabelverlegung GmbH
Gladbeck
Das Amtsgericht Essen hat zur VISION Kabelverlegung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.02.2023, Aktenzeichen 167 IN 30/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 167 IN 30/22
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 14074
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 24.02.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Thomas Tietze
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 30/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14074 eingetragenen VISION Kabelverlegung GmbH, Wehlingsweg 4, 45964 Gladbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Umut Selamet, Lortzingstraße 8 a, 45966 Gladbeck
Geschäftszweig: Verlegung von Industriekabeln und alle damit in Zusammenhang stehenden Leistungen.
ist am 24.02.2023, um 11:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Tietze, Friedrich-Ebert-Str. 25, 45964 Gladbeck bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
167 IN 30/22
Amtsgericht Essen, 24.02.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14074 eingetragenen VISION Kabelverlegung GmbH, Wehlingsweg 4, 45964 Gladbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Umut Selamet, Lortzingstraße 8 a, 45966 Gladbeck
Geschäftszweig: Verlegung von Industriekabeln und alle damit in Zusammenhang stehenden Leistungen.
ist am 24.02.2023, um 11:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Tietze, Friedrich-Ebert-Str. 25, 45964 Gladbeck bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
167 IN 30/22
Amtsgericht Essen, 24.02.2023