Sicherungsmaßnahme

ViralEvent GmbH

Lippstadt

Das Amtsgericht Paderborn hat zur ViralEvent GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.03.2023, Aktenzeichen 2 IN 56/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 56/23
Registerbezug
Paderborn, HRB 13509
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
03.03.2023
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Sandra Bitter

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 56/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13509 eingetragenen ViralEvent GmbH, Pappelallee 14, 59557 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denis Wagner, Kopernikusweg 1, 59557 Lippstadt

ist am 03.03.2023, um 13:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sandra Bitter, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

2 IN 56/23
Amtsgericht Paderborn, 03.03.2023

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Schlusstermin
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme