Sicherungsmaßnahme
VIP Bonded GmbH
Heiden
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur VIP Bonded GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.02.2019, Aktenzeichen 72 IN 4/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 72 IN 4/19
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB HRB 16105
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 06.02.2019
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Holger Zbick
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Groß- und Einzelhandel mit EDV- und Elektroartikeln aller Art, der Im- und Export sowie der Handel mit Textilien, Heimtextilien, Lederwaren, Geschenkartikeln, Möbeln, Trendartikeln, Modeschmuck, Modeaccessoires und Silberschmuck, weiter der Handel mit Autozubehör- und Tuningteilen, mit Bio-Diesel, mit Metallen aller Art, mit Gasen (natural Gas) sowie der Im- und Export sowie Handel mit Windtur …
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 4/19
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 16105 eingetragenen VIP
Bonded GmbH, Dorstener Landweg 10 d, 46359 Heiden, gesetzlich vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Imran Rashid, Dorstener Landweg 10 d, 46359 Heiden
Geschäftszweig: Groß- u. Einzelhandel mit EDV- und Elektroartikel aller Art u.
a.
ist am 06.02.2019, um 15:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Zbick, Marktplatz 2
- 4, 48712 Gescher bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
72 IN 4/19
Amtsgericht Münster, 06.02.2019
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 16105 eingetragenen VIP
Bonded GmbH, Dorstener Landweg 10 d, 46359 Heiden, gesetzlich vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Imran Rashid, Dorstener Landweg 10 d, 46359 Heiden
Geschäftszweig: Groß- u. Einzelhandel mit EDV- und Elektroartikel aller Art u.
a.
ist am 06.02.2019, um 15:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Zbick, Marktplatz 2
- 4, 48712 Gescher bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
72 IN 4/19
Amtsgericht Münster, 06.02.2019