Sicherungsmaßnahme

VIP Bonded GmbH

Heiden

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur VIP Bonded GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.02.2019, Aktenzeichen 72 IN 4/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
72 IN 4/19
Registerbezug
Coesfeld, HRB HRB 16105
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
06.02.2019
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Holger Zbick
Im Handelsregister seit
2015
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Groß- und Einzelhandel mit EDV- und Elektroartikeln aller Art, der Im- und Export sowie der Handel mit Textilien, Heimtextilien, Lederwaren, Geschenkartikeln, Möbeln, Trendartikeln, Modeschmuck, Modeaccessoires und Silberschmuck, weiter der Handel mit Autozubehör- und Tuningteilen, mit Bio-Diesel, mit Metallen aller Art, mit Gasen (natural Gas) sowie der Im- und Export sowie Handel mit Windtur …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 4/19

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 16105 eingetragenen VIP
Bonded GmbH, Dorstener Landweg 10 d, 46359 Heiden, gesetzlich vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Imran Rashid, Dorstener Landweg 10 d, 46359 Heiden
Geschäftszweig: Groß- u. Einzelhandel mit EDV- und Elektroartikel aller Art u.
a.

ist am 06.02.2019, um 15:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Zbick, Marktplatz 2
- 4, 48712 Gescher bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

72 IN 4/19
Amtsgericht Münster, 06.02.2019

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten