Masseunzulänglichkeit
Vinezoo GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Vinezoo GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2026, Aktenzeichen 36v IN 5165/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36v IN 5165/22
- Registerbezug
- Berlin, HRB 228922
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 15.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 57.500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Konzeption und der Betrieb von digitalen Plattformen zur Vermarktung und zum Verkauf von Produkten sowie ergänzenden Veranstaltungen und Dienstleistungen.
Veröffentlichungstext
36v IN 5165/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Vinezoo GmbH, Am Kleinen Wannsee 1, 14109 Berlin
vertreten durch die Geschäftsführerin Rita Nieder sowie den Geschäftsführer Alexander Vik,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 228922 B
- Schuldnerin -
Mit Masseunzulänglichkeit werden die Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 40.468,82 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen gemäß § 55 InsO in Höhe von 23.738,71 Euro; vorrangig sind die Verfahrenskosten gemäß § 54 InsO zu berichtigen.
Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO sind in Höhe von 135968,89 Euro zu berücksichtigen; an die Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO erfolgt voraussichtlich keine Auszahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190, 206 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Vinezoo GmbH, Am Kleinen Wannsee 1, 14109 Berlin
vertreten durch die Geschäftsführerin Rita Nieder sowie den Geschäftsführer Alexander Vik,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 228922 B
- Schuldnerin -
Mit Masseunzulänglichkeit werden die Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 40.468,82 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen gemäß § 55 InsO in Höhe von 23.738,71 Euro; vorrangig sind die Verfahrenskosten gemäß § 54 InsO zu berichtigen.
Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO sind in Höhe von 135968,89 Euro zu berücksichtigen; an die Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO erfolgt voraussichtlich keine Auszahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190, 206 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.10.2026