Insolvenzbekanntmachung

Villa Boisserée GmbH & Co. KG

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur Villa Boisserée GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.10.2026, Aktenzeichen 70k IN 39/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 39/26
Registerbezug
Köln, HRA 35577
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
16.10.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 39/26

AMTSGERICHT KÖLN
BESCHLUSS

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 35577 eingetragenen Villa Boisserée GmbH & Co. KG, Gustav-Heinemann-Ufer 94, 50968 Köln, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 106530 eingetragene persönlich haftende Gesellschafterin Villa Boisserée Verwaltung GmbH Köln, Gustav-Heinemann-Ufer 94, 50968 Köln, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nima Akbarpour, Am Zehnpfennigshof 8, 50996 Köln,

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Palm, Unterdörnen 101, 42283 Wuppertal

wird der Eröffnungsbeschlussvom 03.09.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass das Rubrum vollständig wie folgt lautet:

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 35577 eingetragenen Villa Boisserée GmbH & Co. KG, Gustav-Heinemann-Ufer 94, 50968 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Villa Boisserée Verwaltung GmbH Köln, Gustav-Heinemann-Ufer 94, 50968 Köln, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nima Akbarpour, Am Zehnpfennigshof 8, 50996 Köln,

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Palm, Unterdörnen 101, 42283 Wuppertal
.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70k IN 39/26
Amtsgericht Köln, 15.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens