Sicherungsmaßnahme

VIL GmbH

Langenfeld (Rheinland)

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur VIL GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.01.2026, Aktenzeichen 505 IN 275/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 275/25
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 92764
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
06.01.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Georg Faude
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
46.503 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erbringung von digitalen Schulungsdienstleistungen; Vertrieb von Hard-/ Softwareprodukten im Bereich der Informationstechnologie sowie die Durchführung von Beratungs- und Konzeptionsdienstleistungen im Bildungs-/ Fortbildungs-/ Weiterbildungsbereich; Erstellung didaktischer Lehrkonzepte sowie die Erbringung von IT Dienstleistungen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 275/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92764 eingetragenen VIL GmbH, Raiffeisenstraße 15 A, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan-Philipp Moritz,

ist am 06.01.2026, um 12:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Georg Faude, Louise-Dumont-Straße 5, 40211 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

505 IN 275/25
Amtsgericht Düsseldorf, 06.01.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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