Forderungsprüfung
Vierkant Bedachung GmbH
Ansbach
Das Amtsgericht Ansbach hat zur Vierkant Bedachung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.02.2026, Aktenzeichen 4 IN 49/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ansbach
- Aktenzeichen
- 4 IN 49/22
- Registerbezug
- Ansbach, HRB 6092
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 03.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
4 IN 49/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Vierkant Bedachung GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer,
Meinhardswindener Straße 14, 91522 Ansbach
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 14.01.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 bis 34 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 03.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Vierkant Bedachung GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer,
Meinhardswindener Straße 14, 91522 Ansbach
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 14.01.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 bis 34 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 03.02.2026