Insolvenzbekanntmachung
Viehhandlung Nord UG (haftungsbeschränkt)
Itzehoe
Das Amtsgericht Itzehoe hat zur Viehhandlung Nord UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2026, Aktenzeichen 28 IN 37/16.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Itzehoe
- Aktenzeichen
- 28 IN 37/16
- Registerbezug
- Pinneberg, HRB 8518PI
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 12.10.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2010
- Stammkapital
- 150 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Handel mit Nutz- und Schlachtvieh.
Veröffentlichungstext
28 IN 37/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Viehhandlung Nord UG (haftungsbeschränkt), Emil-von-Behring-Straße 55, 25524 Itzehoe
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 8518PI
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.12.2026
Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Itzehoe - Insolvenzgericht - 08.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Viehhandlung Nord UG (haftungsbeschränkt), Emil-von-Behring-Straße 55, 25524 Itzehoe
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 8518PI
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.12.2026
Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Itzehoe - Insolvenzgericht - 08.10.2026