Forderungsprüfung
VICOS GmbH
Bochum
Das Amtsgericht Bochum hat zur VICOS GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.05.2026, Aktenzeichen 80 IN 587/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 587/25
- Registerbezug
- Bochum, HRB 18955
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 587/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18955 eingetragenen VICOS GmbH, Herner Str. 299, 44809 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arkadius Jan Szklarski, Hilgenboomstr. 88, 45884 Gelsenkirchen
wird der Beschluss vom 23.04.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Absatz hinsichtlich der Fristen wie folgt vervollständigt wird:
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.07.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - Zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 19.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 niedergelegt.
80 IN 587/25
Amtsgericht Bochum, 07.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18955 eingetragenen VICOS GmbH, Herner Str. 299, 44809 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arkadius Jan Szklarski, Hilgenboomstr. 88, 45884 Gelsenkirchen
wird der Beschluss vom 23.04.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Absatz hinsichtlich der Fristen wie folgt vervollständigt wird:
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.07.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - Zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 19.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 niedergelegt.
80 IN 587/25
Amtsgericht Bochum, 07.05.2026