Insolvenzbekanntmachung
VICON Properties GmbH & Co. KG
Bremen
Das Amtsgericht Bremen hat zur VICON Properties GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.06.2026, Aktenzeichen 526 IN 5/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bremen
- Aktenzeichen
- 526 IN 5/25
- Registerbezug
- Bremen, HRA 26367 HB
- Bundesland
- Bremen
- Veröffentlichung
- 15.06.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
526 IN 5/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VICON Properties GmbH & Co. KG, Marcusallee 16, 28359 Bremen (AG Bremen, HRA 26367 HB), vertr. d.: 1. VICON Properties Verwaltungs-GmbH, Marcusallee 16, 28359 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Olga Bekker, Mühlenfeldstr. 51 A, 28355 Bremen, (Geschäftsführerin), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 23.07.2026, 09:00 Uhr, Saal 115 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen.
Tagesordnung: Anhörung und Zustimmung der Gläubiger
1. zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrags für das Objekt Rockwinkeler 149 zu einem Kaufpreis in Höhe von € 1.020.000,00 zu erteilen.
2. zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrags für das Objekt Rockwinkeler 71 zu einem Kaufpreis in Höhe von € 365.000,00 zu erteilen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung zu einer besonders bedeutsamen Rechtshandlung nach § 160 InsO als erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.
Amtsgericht Bremen, 15.06.2026
Tagesordnung: Anhörung und Zustimmung der Gläubiger
1. zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrags für das Objekt Rockwinkeler 149 zu einem Kaufpreis in Höhe von € 1.020.000,00 zu erteilen.
2. zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrags für das Objekt Rockwinkeler 71 zu einem Kaufpreis in Höhe von € 365.000,00 zu erteilen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung zu einer besonders bedeutsamen Rechtshandlung nach § 160 InsO als erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.
Amtsgericht Bremen, 15.06.2026