Forderungsprüfung
VHT Vogtlandhaustüren GmbH
Bad Brambach
Das Amtsgericht Chemnitz hat zur VHT Vogtlandhaustüren GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.07.2026, Aktenzeichen 318 IN 2/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Chemnitz
- Aktenzeichen
- 318 IN 2/23
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 33066
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 08.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VHT Vogtlandhaustüren GmbH, Sprudelstraße 25, 08648 Bad Brambach, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33066
vertreten durch die Gesellschafterin Brigitte Ingeborg Schüller
wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 18.08.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
vertreten durch die Gesellschafterin Brigitte Ingeborg Schüller
wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 18.08.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.