Aufhebung des Verfahrens

VG Asien Technologiefonds GmbH & Co.KG

Hamburg

Das Amtsgericht Wuppertal hat zur VG Asien Technologiefonds GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2025, Aktenzeichen 145 IN 353/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 353/21
Registerbezug
108125
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
05.11.2025
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Insolvenzverwalter
Simon Beckschäfer

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 353/21

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 108125 eingetragenen VG Asien Technologiefonds GmbH & Co.KG, Paul-Dessau-Str. 5, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 66735 eingetragene VG Asien Sicherungsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) UG vertr. d. d. Gf., c/o RUNKEL Rechtsanwälte, Königsallee 102, 40215 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer den Geschäftsführer Herrn Wolfram Schnurbusch, Farnweg 4b, 42113 Wuppertal

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Simon Beckschäfer, Kurze Straße 1, 40213 Düsseldorf

wird heute, am 04.11.2025, um 8:46 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich des noch zu erwartenden Massezuflusses aus der Forderung gegen den Nachlass des Gerd Bennewirtz wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Wuppertal schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

145 IN 353/21
Amtsgericht Wuppertal, 04.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Eröffnung des Verfahrens
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