Sicherungsmaßnahme

VfM Verlag und Agentur für Medienwerbung GmbH

Münster

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur VfM Verlag und Agentur für Medienwerbung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.01.2026, Aktenzeichen 78 IN 3/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
78 IN 3/26
Registerbezug
Münster (Westfalen), HRB 5707
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
26.01.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Marcel Streeck
Branchenindikator
Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 3/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 5707 eingetragenen VfM Verlag und Agentur für Medienwerbung GmbH, Überwasserstraße 22, 48143 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rüdiger Stoffmehl, Rummler 34a, 48324 Sendenhorst

ist am 26.01.2026, um 13:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marcel Streeck, Domplatz 38, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

78 IN 3/26
Amtsgericht Münster, 26.01.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme