Sicherungsmaßnahme
VETRO Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH
Gelsenkirchen
Das Amtsgericht Essen hat zur VETRO Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.09.2025, Aktenzeichen 162 IN 202/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 202/25
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 15132
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.09.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Insolvenzverwalter
- Udo Claes-Hellmich
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 202/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15132 eingetragenen VETRO Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH, Cranger Str. 54, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Angela Philipps-Bernau, Cranger Str. 54, 45894 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Betrieb und Verwaltung von Gastronomie
ist am 23.09.2025, um 11:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Udo Claes-Hellmich, Overwegstr. 47, 45879 Gelsenkirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
162 IN 202/25
Amtsgericht Essen, 23.09.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15132 eingetragenen VETRO Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH, Cranger Str. 54, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Angela Philipps-Bernau, Cranger Str. 54, 45894 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Betrieb und Verwaltung von Gastronomie
ist am 23.09.2025, um 11:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Udo Claes-Hellmich, Overwegstr. 47, 45879 Gelsenkirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
162 IN 202/25
Amtsgericht Essen, 23.09.2025