Sicherungsmaßnahme

Vest im Revier GmbH

Herten

Das Amtsgericht Bochum hat zur Vest im Revier GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.07.2026, Aktenzeichen 80 IN 655/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 655/26
Registerbezug
Recklinghausen, HRB 9119
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
09.07.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Maximilian van Kell
Im Handelsregister seit
2022
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Veranstaltung von Straßen-, Stadtteil- und Stadtfesten sowie die Organisation von Events aller Art, soweit rechtlich zulässig.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 655/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 9119 eingetragenen Vest im Revier GmbH, Antoniusstr. 16, 45699 Herten, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Südfeld, Antoniusstr. 16, 45699 Herten und Herrn Dirk Thomas Siegfried Willi Lasarz, Antoniusstr. 16, 45699 Herten

Geschäftszweig: Veranstaltung von Straßen-, Stadtteil- und Stadtfesten sowie die Organisation von Events aller Art, soweit rechtlich zulässig

ist am 09.07.2026, um 08:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Maximilian van Kell, Reitzensteinstr. 9, 45657 Recklinghausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

80 IN 655/26
Amtsgericht Bochum, 09.07.2026
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