Sicherungsmaßnahme
VesselSens GmbH
Bonn
Das Amtsgericht Bonn hat zur VesselSens GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.01.2026, Aktenzeichen 97 IN 193/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 97 IN 193/25
- Registerbezug
- Bonn, HRB 25528
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 30.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dirk Obermüller
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 193/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 25528 eingetragenen VesselSens GmbH, Godesberger Allee 139, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Alexej Domnich, Niederscheuren 42, 53639 Königswinter
ist am 30.01.2026, um 07:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 193/25
Amtsgericht Bonn, 30.01.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 25528 eingetragenen VesselSens GmbH, Godesberger Allee 139, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Alexej Domnich, Niederscheuren 42, 53639 Königswinter
ist am 30.01.2026, um 07:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 193/25
Amtsgericht Bonn, 30.01.2026