Forderungsprüfung
Verwaltung Objekt Limes Haus UG (haftungsbeschränkt)
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Verwaltung Objekt Limes Haus UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.02.2019, Aktenzeichen 67c IN 355/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 355/18
- Registerbezug
- Hamburg, HRB HRB 136140
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 12.02.2019
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 2.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung und Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Objekt Limes Haus GmbH & Co. KG und an der FHH Immobilienfonds Nr. 6 GmbH & Co. KG, deren Gegenstand der Erwerb, das Halten und Verwalten von Immobilien und Immobilienbeteiligungen ist.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 355/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136140 eingetragenen
Verwaltung Objekt Limes Haus UG (haftungsbeschränkt), Palmaille 67, 22767
Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Staats
wird Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Hallerstraße 89, 20149 Hamburg zum
Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der
angemeldeten Forderungen zur lfd. Nrn. 1 bis 19 der Insolvenztabelle. In diesem
Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Ferner wird die Tagesordnung des auf den 25.02.2019 bestimmten schriftlichen
Berichts- und Prüfungsstichtages dahin erweitert, dass ebenfalls über die
Person des Sonderinsolvenzverwalters bestimmt werden kann. Anträge und
Stellungnahmen sind folglich ebenfalls bis zum 25.02.2019 bei Gericht
einzureichen. Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. §
11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die
Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher
Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
67c IN 355/18
Amtsgericht Hamburg, 11.02.2019
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136140 eingetragenen
Verwaltung Objekt Limes Haus UG (haftungsbeschränkt), Palmaille 67, 22767
Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Staats
wird Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Hallerstraße 89, 20149 Hamburg zum
Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der
angemeldeten Forderungen zur lfd. Nrn. 1 bis 19 der Insolvenztabelle. In diesem
Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Ferner wird die Tagesordnung des auf den 25.02.2019 bestimmten schriftlichen
Berichts- und Prüfungsstichtages dahin erweitert, dass ebenfalls über die
Person des Sonderinsolvenzverwalters bestimmt werden kann. Anträge und
Stellungnahmen sind folglich ebenfalls bis zum 25.02.2019 bei Gericht
einzureichen. Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. §
11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die
Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher
Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
67c IN 355/18
Amtsgericht Hamburg, 11.02.2019