Aufhebung des Verfahrens

Versteeg-Fischbraterei UG (haftungsbeschränkt)

Essen

Das Amtsgericht Essen hat zur Versteeg-Fischbraterei UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.06.2026, Aktenzeichen 167 IN 35/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
167 IN 35/21
Registerbezug
Essen, HRB 31549
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
03.06.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Insolvenzverwalter
Thorsten Klepper
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Betrieb einer Fischbraterei und Verkauf derer Erzeugnisse

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 35/21

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 31549 eingetragenen Versteeg-Fischbraterei UG (haftungsbeschränkt), Benderstr. 9, 45257 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arie Versteeg, Grevelingen 224, 5215 DP's-Hertogenbosch, Niederlande

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thorsten Klepper, Bredeneyer Str. 2b, 45133 Essen

wird heute, am 28.05.2026, um 10:48 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

167 IN 35/21
Amtsgericht Essen, 28.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Masseunzulänglichkeit
  6. Eröffnung des Verfahrens
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