Sicherungsmaßnahme

Verox Baumarkt GmbH

Gelsenkirchen

Das Amtsgericht Essen hat zur Verox Baumarkt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.11.2025, Aktenzeichen 167 IN 62/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
167 IN 62/25
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 14959
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
17.11.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Tanja Bückmann

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 62/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14959 eingetragenen Verox Baumarkt GmbH, vertr. d. d. Gf., Grothusstr. 5, 45881 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Murat Erdogan, Am Schlachthof 4a, 45883 Gelsenkirchen

Geschäftszweig: Im- und Export, Groß- u. Einzelhandel von Baustoffen,Bauhilfsmitteln u. Geschenkartikeln

ist am 17.11.2025, um 10:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

167 IN 62/25
Amtsgericht Essen, 17.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme