Sicherungsmaßnahme
Verox Baumarkt GmbH
Gelsenkirchen
Das Amtsgericht Essen hat zur Verox Baumarkt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.11.2025, Aktenzeichen 167 IN 62/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 167 IN 62/25
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 14959
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 17.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Tanja Bückmann
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 62/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14959 eingetragenen Verox Baumarkt GmbH, vertr. d. d. Gf., Grothusstr. 5, 45881 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Murat Erdogan, Am Schlachthof 4a, 45883 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Im- und Export, Groß- u. Einzelhandel von Baustoffen,Bauhilfsmitteln u. Geschenkartikeln
ist am 17.11.2025, um 10:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
167 IN 62/25
Amtsgericht Essen, 17.11.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14959 eingetragenen Verox Baumarkt GmbH, vertr. d. d. Gf., Grothusstr. 5, 45881 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Murat Erdogan, Am Schlachthof 4a, 45883 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Im- und Export, Groß- u. Einzelhandel von Baustoffen,Bauhilfsmitteln u. Geschenkartikeln
ist am 17.11.2025, um 10:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
167 IN 62/25
Amtsgericht Essen, 17.11.2025