Sicherungsmaßnahme

VerMoTec Sondermaschinenbauspezialist für Verbindungs- und Montagetechnik GmbH

St. Ingbert

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur VerMoTec Sondermaschinenbauspezialist für Verbindungs- und Montagetechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.02.2026, Aktenzeichen 61 IN 15/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
61 IN 15/26
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 32784
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
23.02.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Robert Schiebe
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 15/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 32784 eingetragenen VerMoTec Sondermaschinenbauspezialist für Verbindungs- und Montagetechnik GmbH, Am Grubenstollen 11, 66386 St Ingbert, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yvonne Ewert,

ist am 20.02.2026, um 15:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

61 IN 15/26
Amtsgericht Saarbrücken, 20.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme