Schlusstermin
Venzke Events GmbH in Löschung
Stockelsdorf
Das Amtsgericht Lübeck hat zur Venzke Events GmbH in Löschung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.07.2026, Aktenzeichen 53b IN 170/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lübeck
- Aktenzeichen
- 53b IN 170/25
- Registerbezug
- Lübeck, HRB 13682 HL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 29.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
53b IN 170/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Venzke Events GmbH in Löschung, Kolberger Straße 13, 23617 Stockelsdorf,
vertreten durch die Liquidatorin Dr. Specht, Gollasch, Pätzmann, Kesselhaus, Hafenstraße 33, 23568 Lübeck, Gz.: 4/23G02
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 13682 HL
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 28.09.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- Anhörung zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 28.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Venzke Events GmbH in Löschung, Kolberger Straße 13, 23617 Stockelsdorf,
vertreten durch die Liquidatorin Dr. Specht, Gollasch, Pätzmann, Kesselhaus, Hafenstraße 33, 23568 Lübeck, Gz.: 4/23G02
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 13682 HL
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 28.09.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- Anhörung zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 28.07.2026