Sicherungsmaßnahme
Vengels Bau- und Industriemaschinen GmbH
Hamminkeln
Das Amtsgericht Duisburg hat zur Vengels Bau- und Industriemaschinen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.02.2026, Aktenzeichen 620 IN 252/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 252/26
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 17953
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Leo Schoofs
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 252/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 17953 eingetragenen Vengels Bau- und Industriemaschinen GmbH, Karolinger Straße 8, 46499 Hamminkeln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peters Jens, Drei Steine 4, 46499 Hamminkeln
ist am 05.02.2026, um 06:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs, Meckenemstr. 14, 46395 Bocholt bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 252/26
Amtsgericht Duisburg, 05.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 17953 eingetragenen Vengels Bau- und Industriemaschinen GmbH, Karolinger Straße 8, 46499 Hamminkeln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peters Jens, Drei Steine 4, 46499 Hamminkeln
ist am 05.02.2026, um 06:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs, Meckenemstr. 14, 46395 Bocholt bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 252/26
Amtsgericht Duisburg, 05.02.2026