Sicherungsmaßnahme

Venator Uerdingen GmbH

Duisburg

Das Amtsgericht Krefeld hat zur Venator Uerdingen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.08.2025, Aktenzeichen 500 IN 265/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
500 IN 265/25
Registerbezug
Duisburg, HRB 24751
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
29.08.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Jan-Philipp Hoos

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 265/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 24751 eingetragenen Venator Uerdingen GmbH, Rheinuferstraße 7-9, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Vössing, Schlachthofstraße 53 , 44866 Bochum

Geschäftszweig: die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von chemischen und metallurgischen Erzeugnissen

ist am 29.08.2025, um 12:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

500 IN 265/25
Amtsgericht Krefeld, 29.08.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme