Restschuldbefreiung
Veltri, Mario-Francesco
Plettenberg
Das Amtsgericht Hagen hat zur Veltri, Mario-Francesco eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.09.2026, Aktenzeichen 103 IN 88/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hagen
- Aktenzeichen
- 103 IN 88/23
- Registerbezug
- Iserlohn, HRA 4573
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.09.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 88/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Mario-Francesco Veltri, Derfflingerstr. 58, 58840 Plettenberg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 4573 eingetragenen Firma SV-Metallinform e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Preußner und Partner, Friedrichstr. 9 a, 58507 Lüdenscheid
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 02.10.2026 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 279 aus.
103 IN 88/23
Amtsgericht Hagen, 08.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Mario-Francesco Veltri, Derfflingerstr. 58, 58840 Plettenberg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 4573 eingetragenen Firma SV-Metallinform e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Preußner und Partner, Friedrichstr. 9 a, 58507 Lüdenscheid
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 02.10.2026 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 279 aus.
103 IN 88/23
Amtsgericht Hagen, 08.09.2026