Sicherungsmaßnahme

VEG 2. Energieversorgungs GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur VEG 2. Energieversorgungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.02.2025, Aktenzeichen 67h IN 58/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 58/25
Registerbezug
Hamburg, HRB 154378
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
28.02.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Dietmar Penzlin
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung von Projekten im Bereich der Energieversorgung oder Energietechnik einschließlich des Erwerbs, der Finanzierung und des Betriebes thermischer Anlagen mit Blockheizkraftwerken und der dazugehörigen technischen Komponenten sowie der Verwertung, Vermarktung und Veräußerung der damit erzeugten elektrischen und thermischen Energie.
Branchenindikator
Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 58/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 154378 eingetragenen VEG 2. Energieversorgungs GmbH, Stormsweg 2, 22085 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Banasiak

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung von Projekten im Bereich der Energieversorgung oder Energietechnik etc.

ist am 28.02.2025, um 11:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, Alstertor 9, 20095 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67h IN 58/25
Amtsgericht Hamburg, 28.02.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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