Sicherungsmaßnahme

VE Volkslauf Events GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur VE Volkslauf Events GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.08.2025, Aktenzeichen 810 IN 71/25 V-6-9.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 71/25 V-6-9
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 104415
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
13.08.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Christian Feketija
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Eventmanagement

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 71/25 V-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VE Volkslauf Events GmbH, Sebastian-Kneipp-Straße 41, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104415), vertr. d.: 1. Jari Petteri Malmivaara, The Adress Dubai Marina Apt.2807, P.O. Box 32923 Dubai Marina, DUBAI, VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE, (Geschäftsführer), 2. Markus Samuli Niemelä, Kelotie 3, 26510 Rauma, FINNLAND, (Geschäftsführer), 3. Jussi Tapani Salonen, Sippolantie 8, 26510 Rauma, FINNLAND, (Geschäftsführer), ist am 13.08.2025 um 10:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Feketija, Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 85 70, Fax: 069/ 87 00 85 79 9, E-Mail: info@jfk-insolvenz.de, Internet: www.jfk-insolvenz.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 13.08.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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