Forderungsprüfung
VDHS GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur VDHS GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.09.2026, Aktenzeichen 1501 IN 3322/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 3322/25
- Registerbezug
- München, HRB 198599
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 21.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1501 IN 3322/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VDHS GmbH, Knorrstraße 12, 80807 München, vertreten durch den Geschäftsführer Visic Dalibor
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 198599
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 18.09.2026 von der Prüfung ausgenommenen angemeldeten Forderungen Tabellenblattnummer 1-21 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VDHS GmbH, Knorrstraße 12, 80807 München, vertreten durch den Geschäftsführer Visic Dalibor
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 198599
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 18.09.2026 von der Prüfung ausgenommenen angemeldeten Forderungen Tabellenblattnummer 1-21 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.09.2026