Vergütungsfestsetzung
ValutaChange Germany GmbH
Erfurt
Das Amtsgericht Erfurt hat zur ValutaChange Germany GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.07.2026, Aktenzeichen 177 IN 228/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Erfurt
- Aktenzeichen
- 177 IN 228/25
- Registerbezug
- Jena, HRB 518947
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 17.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
177 IN 228/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ValutaChange Germany GmbH, Bahnhofstraße 16/Büßlebener Gasse, 99084 Erfurt, vertreten durch den GF
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Stefan Wackwitz, Kohlenstraße 2, 04107 Leipzig
Die Vergütung und Auslagen des Verwalters wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 13.07.2026.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von XXX EUR beträgt die Vergütung XXX EUR (Mindestvergütung gem. § 2 Abs. 2 InsVV).
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 16.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ValutaChange Germany GmbH, Bahnhofstraße 16/Büßlebener Gasse, 99084 Erfurt, vertreten durch den GF
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Stefan Wackwitz, Kohlenstraße 2, 04107 Leipzig
Die Vergütung und Auslagen des Verwalters wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 13.07.2026.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von XXX EUR beträgt die Vergütung XXX EUR (Mindestvergütung gem. § 2 Abs. 2 InsVV).
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 16.07.2026