Insolvenzbekanntmachung
V & V Consulting UG (haftungbeschränkt) i.L.
Dresden
Das Amtsgericht Dresden hat zur V & V Consulting UG (haftungbeschränkt) i.L. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.09.2020, Aktenzeichen 564 IN 593/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 593/20
- Registerbezug
- Dresden, HRB 33762
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 16.09.2020
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 564 IN 593/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der V & V Consulting UG
(haftungbeschränkt) i.L., Berthold-Brecht-Allee 9, 01309 Dresden, Amtsgericht
Dresden , HRB 33762
vertreten durch den Liquidator Robert Welling
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über d.
Zustimmung zu der vom Insolvenzverwalter mit dem Liquidator am 13.07.2020/
14.09.2020 geschlossenen Vergleichsvereinbarung hinsichtlich der bestehenden
Anfechtungs- und Haftungsansprüche
beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Montag, 05.10.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ergeht gemäß § 176 GVG folgende
sitzungspolizeiliche Anordnung:
1. Personen, die mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert sind oder in den letzten
zwei Wochen zu einer mit dem SARS-CoV2-Virus infizierten Person näheren
persönlichen Kontakt hatten, sowie Personen, die an einer Atemwegserkrankung
leiden (Symptome: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber), dürfen das
Gerichtsgebäude nicht aufsuchen und haben, soweit sie verfahrensbeteiligt und
zum Termin geladen sind, vor dem Termin telefonisch mit dem Gericht Kontakt
aufzunehmen. Der Zutritt zum Sitzungssaal ist ihnen zu verwehren.
2. Alle an der Verhandlung teilnehmenden Personen (Schuldner, Gläubiger,
Insolvenzverwalter, Gerichtspersonen, Vorführbeamte und alle weiteren
Teilnehmenden) müssen sich vor dem Betreten des Sitzungssaales gründlich die
Hände waschen.
3. Verhandlungsteilnehmer müssen zu anderen Personen mindestens 1,5 m Abstand
halten und dürfen nur einzeln nach Aufruf in den Sitzungssaal eintreten und
nicht unaufgefordert an den Richtertisch oder an Protokollführer oder andere
Verfahrensbeteiligte herantreten.
4. Verhandlungsteilnehmer haben während des Aufenthalts im Sitzungssaal und in
den Wartebereichen unmittelbar vor dem Sitzungssaal eine Mund-Nasen-Bedeckung
zu tragen, soweit der Vorsitzende keine abweichende Anordnung im Einzelfall
trifft.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
564 IN 593/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 16.09.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der V & V Consulting UG
(haftungbeschränkt) i.L., Berthold-Brecht-Allee 9, 01309 Dresden, Amtsgericht
Dresden , HRB 33762
vertreten durch den Liquidator Robert Welling
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über d.
Zustimmung zu der vom Insolvenzverwalter mit dem Liquidator am 13.07.2020/
14.09.2020 geschlossenen Vergleichsvereinbarung hinsichtlich der bestehenden
Anfechtungs- und Haftungsansprüche
beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Montag, 05.10.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ergeht gemäß § 176 GVG folgende
sitzungspolizeiliche Anordnung:
1. Personen, die mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert sind oder in den letzten
zwei Wochen zu einer mit dem SARS-CoV2-Virus infizierten Person näheren
persönlichen Kontakt hatten, sowie Personen, die an einer Atemwegserkrankung
leiden (Symptome: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber), dürfen das
Gerichtsgebäude nicht aufsuchen und haben, soweit sie verfahrensbeteiligt und
zum Termin geladen sind, vor dem Termin telefonisch mit dem Gericht Kontakt
aufzunehmen. Der Zutritt zum Sitzungssaal ist ihnen zu verwehren.
2. Alle an der Verhandlung teilnehmenden Personen (Schuldner, Gläubiger,
Insolvenzverwalter, Gerichtspersonen, Vorführbeamte und alle weiteren
Teilnehmenden) müssen sich vor dem Betreten des Sitzungssaales gründlich die
Hände waschen.
3. Verhandlungsteilnehmer müssen zu anderen Personen mindestens 1,5 m Abstand
halten und dürfen nur einzeln nach Aufruf in den Sitzungssaal eintreten und
nicht unaufgefordert an den Richtertisch oder an Protokollführer oder andere
Verfahrensbeteiligte herantreten.
4. Verhandlungsteilnehmer haben während des Aufenthalts im Sitzungssaal und in
den Wartebereichen unmittelbar vor dem Sitzungssaal eine Mund-Nasen-Bedeckung
zu tragen, soweit der Vorsitzende keine abweichende Anordnung im Einzelfall
trifft.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
564 IN 593/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 16.09.2020