Sicherungsmaßnahme
v. Reiche Meuser Nennecke GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur v. Reiche Meuser Nennecke GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.12.2025, Aktenzeichen 67g IN 373/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 373/25
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 68476
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 15.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dominik Montag
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 373/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 68476 eingetragenen v. Reiche Meuser Nennecke GmbH, ABC-Straße 12, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Hannelore Reiche
Geschäftszweig: Vermittlung von Immobilien
ist am 11.12.2025, um 15:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dominik Montag, Ballindamm 38, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 373/25
Amtsgericht Hamburg, 11.12.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 68476 eingetragenen v. Reiche Meuser Nennecke GmbH, ABC-Straße 12, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Hannelore Reiche
Geschäftszweig: Vermittlung von Immobilien
ist am 11.12.2025, um 15:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dominik Montag, Ballindamm 38, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 373/25
Amtsgericht Hamburg, 11.12.2025